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Beratung und Betreuung bei Steuerplanung und Steuergestaltung in allen Bereichen

Finanzbuchführung incl. aller Nebenleistungen, Lohnbuchführung  und Lohnabrechnung incl. aller Nebenleistungen

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer,Gesonderte und einheitliche Feststellungen

Leistungsangebot

 

Steuererklärungen

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Sonstige

Gewinnermittlungen

  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Zwischenabschlüsse und Sonderbilanzen

Buchführung

  • Finanzbuchführung incl. aller Nebenleistungen
  • Lohnbuchführung  und Lohnabrechnung incl. aller Nebenleistungen

Beratung und Betreuung bei

  • Steuerplanung und Steuergestaltung in allen Bereichen
  • Gestaltung der Nachfolgeregelung
  • Umwandlung und Rechtsformwechsel bei bestehenden Unternehmen
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Existenzgründungen und Betriebsaufgaben

Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten

  • Betreuung von Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und des Arbeitsamts
  • Vertretung vor Finanzämtern und Finanzgerichten im Rechtsbehelfsverfahren
  • Mitwirkung und Beratung bei der Anfertigung von Selbstanzeigen

Sonstige Leistungen

  • Unternehmensbewertungen nach IDW Standard und nach steuerlichen Vorschriften
  • Gutachten:
    zur Vorlage bei Banken
    als Entscheidungsgrundlage bei größeren Investitionen
    bei Existenzgründungen

Testamentsvollstreckungen

  • Die Durchführung der Testamentsvollstreckung ist eine gem. § 57 (3) StBerG mit dem Beruf des Steuerberaters zu vereinbarende Tätigkeit.
    Die Testamentsvollstreckung muss im Testament des Erblassers angeordnet werden und empfiehlt sich hauptsächlich bei größeren und komplexen Nachlässen um sicher zu stellen, dass der Wille des Erblassers auch tatsächlich zum Tragen kommt.
    Sollten Sie zu diesem Thema, sowie auch sonst noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns einfach an.
    Unsere Zielsetzung ist, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.